Für eine erfolgreiche Therapie braucht es eine harmonische und vertrauensvolle Klienten/Therapeuten-Beziehung. Das Erstgespräch (30 Minuten) dient zum gegenseitigen Kennenlernen, um Ihr Anliegen und anstehende Fragen und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Therapeutische Gespräche / Beratung
Erstgespräch / Kennenlerngespräch
kostenfrei bei einer weiteren Zusammenarbeit, ansonsten Euro
40,--
MPU Erstgespräch Euro 60,--
Anamnesegespräch, Anliegenbesprechung, Zielklärung
Euro 140,-- (mind. 90 Min.)
Einzelsitzung
Euro 100,-- (50 Min.)
Euro 140,-- (90 Min.)
MPU Einzelsitzung
Euro 120,-- (50 Min.)
Euro 150,-- MPU Simulationsprüfung incl. Nachbesprechung (60 Min.)
Euro 60,-- MPU Strategiegespräch (30 Min.)
Paarsitzung
Euro 150,-- (50 Min.)
Euro 190,-- (90 Min.)
Soziales Honorar für Geringverdiener; damit sofortige Unterstützung für jeden möglich ist.
Hilfe sollte jeder bekommen, auch derjenige, der es sich nicht leisten kann.
Da mir dieser Aspekt besonders am Herzen liegt, biete ich Menschen mit geringem Einkommen meine Unterstützung an. (Auszubildende, Studenten, Geringverdiener, Bezieher von ALG 2 oder andere Personen). Die Stundensätze bemessen sich nach der individuellen Lebenssituation. Bitte sprechen Sie mich bei Interesse an. Es findet sich immer ein Weg. Ihre Anfrage bleibt selbstverständlich vertraulich.
Sitzungen sind auch abends (ab 19 Uhr) und am Wochenende möglich und werden mit zusätzlich Euro 30,--pro Sitzung berechnet.
Das Honorar ist direkt nach Anschluss einer Sitzung in bar fällig.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (48 Std. Frist) oder nicht in Anspruch genommene Termine sind ebenfalls kostenpflichtig und mit einer Ausfallvergütung des vollen Honorars zu begleichen. Bitte bedenken Sie, dass nur ein rechtzeitig abgesagter Terminplatz einer anderen Person zugesagt werden kann.
Die Kosten für Sitzungen beim Heilpraktiker für Psychotherapie werden prinzipiell in Rechnung gestellt. Sie sind Selbstzahler und können sofort ohne lange Wartezeiten und bürokratischen Aufwand mit einem Erstgespräch beginnen. Sie erhalten sofortige Hilfe und Unterstützung. In Einzelfällen ist eine Abrechnung über private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Diagnose bleibt Privatsache und wird nicht an die Krankenkasse weitergeleitet. Dies könnte wichtig sein, wenn Sie eine Beamtenlaufbahn planen oder Versicherungen abschließen wollen. Kosten für Heilbehandlungen können jedoch als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 (EStg) geltend gemacht werden.
Schweigepflicht:
Die gesamte Arbeit in meiner Praxis unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.